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Häufig gestellte Fragen:

 

1.Wer bekommt ein Rezept?

2.Wer gibt Ihnen ein Rezept?

3.Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

4.Wie oft findet die Therapie statt?

5.Was passiert in der ersten Stunde?

6.Wer muss Zuzahlungen leisten?

7.Gibt es häusliche Übungen?

8.Gibt es Wartezeiten?

9.Wie vereinbare ich einen Termin?

 

Hier finden Sie die Antworten:

 

1. Wer bekommt ein Rezept?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und gehört zu den Heilmitteln – wie auch beispielsweise die Ergo- und Physiotherapie.

Jeder kann somit ein Rezept erhalten, wenn der behandelnde Arzt dies für erforderlich hält. Logopädische Therapie muss immer von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in der Regel als Einzeltherapie, seltener als Gruppentherapie.

 

2. Wer gibt Ihnen ein Rezept?

Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen/ Phoniater, Kieferorthopäden und Zahnärzte, Internisten, Neurologen, Allgemeinmediziner.

Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgt sein. Deshalb ist es sinnvoll, das Rezept erst nach einer Terminabsprache mit uns beim ausstellenden Arzt anzufordern.

 

3. Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von zumeist 45 Minuten (seltener 30 oder 60 Min.) verordnet.

 

4. Wie oft findet die Therapie statt?

Meistens findet die Therapie 1-2 mal pro Woche statt, selten auch häufiger.

 

5. Was passiert in der ersten Stunde?

Wir führen mit Ihnen ein Erstgespräch (sog. Anamnesegespräch). Wir geben Ihnen ausreichend Zeit, den genauen Grund Ihres Kommens zu erläutern. Im Anschluss daran werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt, aus denen eine logopädische Diagnose und der Therapieplan erstellt werden.

  

6. Wer muss Zuzahlungen leisten?

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Krankenversicherten eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Zudem sind 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung an uns per Banküberweisung zu zahlen. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Weitere Informationen finden Sie unter  www.heilmittelrichtlinien.de

Für Privatversicherte besteht keine Zuzahlungspflicht und keine Rezeptgebühr.

 

7. Gibt es häusliche Übungen?

Um einen guten Therapieerfolg zu  haben, ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen nötig. Wir werden Ihnen regelmäßig Übungen für zu Hause mitgeben, um das in der Therapie Erlernte zu vertiefen und somit einen Transfer in den Alltag zu erreichen. Wenn keine ausreichende Mitarbeit stattfindet, kann der Behandlungserfolg unzureichend sein.

 

8. Gibt es Wartezeiten?

Abhängig vom Eingang der Anmeldung und Dringlichkeit Ihrer Problematik werden Therapieplätze vergeben. Im Allgemeinen gilt aber, dass Vormittags- und Mittagsplätze deutlich schneller zu erhalten sind, als Nachmittagsplätze.

Wir sind jedoch immer bemüht, Ihnen schnellstmöglich einen Therapieplatz zu geben. 

 

9. Wie vereinbare ich einen Termin?

Neuanmeldungen und Terminvergaben erfolgen nach  telefonischer Absprache (Tel. 06196-609340). Das gilt auch für Terminabsagen. Während der Behandlungen gehen wir i.d.R. nicht ans Telefon. Sie können uns aber immer über den Anrufbeantworter erreichen. Wir rufen Sie umgehend zurück.

 

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